Terms and Conditions

1. Nutzung der Fitness-Anlage

Der/die Vertragspartner/in ist berechtigt, das FITGROUP POWER Studio innerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen,
die dem auf der Vorderseite angekreuzten Nutzungskonzept entsprechen. Für Kurse und Zusatzleistungen können
Sondergebühren erhoben werden.
Ist der Vertragspartner nicht selbst Nutzer, steht das Recht zur Nutzung nur der auf der Vorderseite als Nutzer
eingetragenen Person zu. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, das FITGROUP POWER Studio auf etwaige bei ihm bestehende
gesundheitliche Einschränkungen und Risiken hinzuweisen.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten sowie der
Leistungsangebote bleiben vorbehalten.


2. Haftung

Das FITGROUP POWER Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren
Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten. Ansonsten wird
eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten
oder ein Verstoß gegen vertragswesentliche Verpflichtungen vor.
Der Vertragspartner nutzt die Geräte, Einrichtungen, Räumlichkeiten und Kurse des Studios auf eigene Gefahr. Er
verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der
gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf
Kosten des Verursachers behoben.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidungsstücken sowie für Wertgegenstände, Schmuck oder Geld wird
keine Haftung übernommen.


3. Kündigung und Verlängerung des Vertrages

Die Dauer des Vertrages sowie seine Kündigungsmöglichkeiten sind auf der Vorderseite geregelt. Die Kündigung
hat schriftlich zu erfolgen.
Bei längerer Erkrankung des Vertragspartners oder ähnlichen Härtefällen, die eine Nutzung des Studios für länger
als 8 Wochen hindern, kann auf Verlangen des Vertragspartners der Vertrag beitragsfrei ruhen.
Verstößt der Vertragspartner trotz Abmahnung wiederholt gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder
die Hausordnung oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung oder anderen wichtigen Gründen ist das FITGROUP
POWER Studio berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen. Die Pflicht des
Vertragspartners, die vereinbarten Monatsbeiträge bis zur nächst möglichen ordentlichen Beendigung des Vertrages
zu bezahlen, bleibt hiervon unberührt.


4. Verstöße

Verstößt der Vertragspartner trotz Abmahnung wiederholt gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder die Hausordnung oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung oder anderen wichtigen Gründen, ist die Fitgroup Power berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und Hausverbot zu erteilen.
Die Pflicht des Vertragspartners, die vereinbarten Monatsbeiträge bis zur nächst möglichen ordentlichen
Beendigung des Vertrages zu bezahlen, bleibt hiervon unberührt.


5. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Gebühren und Beiträge werden sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist wöchentlich per
Abbuchung vom angegebenen Konto abgebucht. Entsprechendes gilt ab Widerruf der Ermächtigung, die Gebühr im
Lastschriftverfahren einzuziehen. Sollten Abbuchungen zurückgewiesen werden, ohne dass dies durch einen Fehler
von dem FITGROUP Studio verursacht worden wäre, hat der Vertragspartner des FITGROUP Studios sämtliche
damit verbundenen Kosten zu ersetzen, bei offenen Forderungen von mehr als 2 Monatsbeiträgen wird der
Gesamtbetrag über die Gesamtlaufzeit zur Zahlung fällig gestellt und über ein Inkassounternehmen eingezogen.


6. Datenschutz & Hausordnung

Es gelten die ausgewiesenen Datenschutzbestimmungen der Fitgroup Power sowie die ausgehängten Hausordnungen der jeweiligen Studios.


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